Wann dürfen Hecken geschnitten werden?
Beim Schneiden von Hecken und Gehölzen sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten. Nach § 39 Abs. 5 BNatSchG dürfen Hecken, Gebüsche, lebende Zäune und vergleichbare Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht stark zurückgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder vollständig entfernt werden. Erlaubt bleiben in diesem Zeitraum lediglich schonende Pflege- und Formschnitte, sofern dadurch keine geschützten Tierarten gestört oder ihre Lebensstätten beeinträchtigt werden.