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Heckenschnitt

Ob Formschnitt oder Rückschnitt: Wir bringen Ihre Hecken in Form und fördern ein gesundes Wachstum.

UNSERE LEISTUNG FÜR SIE

HECKENSCHNITT

Hecken sind ein wichtiger Bestandteil vieler Gärten und Anlagen – sie bieten Sicht- und Windschutz, Struktur und Lebensraum für Tiere. Damit sie dauerhaft gesund und formschön bleiben, ist ein regelmäßiger fachgerechter Heckenschnitt notwending.

    Unsere Leistungen rund um den Heckenschnitt:
  • Formschnitt für ein gepflegtes Erscheinungsbild
  • Pflegeschnitt zur Förderung von Dichte und Vitalität
  • Rückschnitt stark gewachsener oder vergreister Hecken
  • Fachgerechte Entsorgung des Schnittguts

Mit dem richtigen Schnitt sorgen wir dafür, dass Ihre Hecke gesund, blickdicht und langlebig bleibt.

*Unter Beachtung der vegetationsfreien Zeiträume nach §39 BNatSchG (keine starken Rückschnitte zwischen 1. März und 30. September, nur schonende Pflegemaßnahmen erlaubt)

Fragen und Antworten zum Heckenschnitt und der Ziergehölzpflege
Artenschutz von Anfang an beachten

Wann dürfen Hecken geschnitten werden?

Beim Schneiden von Hecken und Gehölzen sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten. Nach § 39 Abs. 5 BNatSchG dürfen Hecken, Gebüsche, lebende Zäune und vergleichbare Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht stark zurückgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder vollständig entfernt werden. Erlaubt bleiben in diesem Zeitraum lediglich schonende Pflege- und Formschnitte, sofern dadurch keine geschützten Tierarten gestört oder ihre Lebensstätten beeinträchtigt werden.

Was versteht man unter einem Pflegeschnitt?

Ein Pflegeschnitt dient dazu, das Erscheinungsbild und die Vitalität einer Hecke oder eines Ziergehölzes zu erhalten. Dabei werden überwiegend einzelne Zweige, abgestorbene Triebe oder der frische Jahreszuwachs entfernt. Die Grundstruktur der Pflanze bleibt dabei unverändert.

Wann spricht man von einem starken Rückschnitt?

Von einem starken Rückschnitt ist die Rede, wenn größere Äste oder erhebliche Teile des Gehölzes entfernt werden und sich Größe oder Aufbau der Pflanze deutlich verändern. Solche Arbeiten sind grundsätzlich nur außerhalb der gesetzlichen Schutzfrist – also zwischen 1. Oktober und Ende Februar – zulässig.

Ist ein Heckenschnitt im Sommer erlaubt?

Ein leichter Formschnitt kann auch während der Vegetationszeit durchgeführt werden. Vor Beginn der Arbeiten sollte jedoch sorgfältig kontrolliert werden, ob sich Vogelnester, Fledermäuse oder andere geschützte Tiere in der Hecke aufhalten. Werden belegte Nester oder andere geschützte Lebensstätten entdeckt, müssen die Arbeiten bis nach Abschluss der Brut- oder Aufzuchtzeit verschoben werden.

Warum schützt das Gesetz Hecken und Gehölze?

Hecken sind weit mehr als natürliche Grundstücksbegrenzungen. Sie bieten zahlreichen Vogelarten, Insekten und Kleinsäugern Schutz, Nahrung und Brutplätze. Während der Fortpflanzungszeit sind diese Lebensräume besonders empfindlich. Die gesetzlichen Regelungen dienen daher dem Erhalt der Artenvielfalt und dem Schutz heimischer Tierarten.

Was bedeutet Artenschutz bei der Gehölzpflege?

Artenschutz bedeutet, dass bei allen Schnittarbeiten Rücksicht auf geschützte Tiere und ihre Lebensstätten genommen werden muss. Vor jedem Eingriff empfiehlt sich deshalb eine gründliche Sichtkontrolle des Gehölzes. Besonders auf Vogelnester, Fledermausquartiere oder andere Hinweise auf geschützte Arten sollte geachtet werden.

Darf eine Hecke mit einem besetzten Vogelnest geschnitten werden?

Nein. Befindet sich ein aktives Vogelnest in der Hecke, dürfen die Arbeiten nicht durchgeführt werden. Das Stören der Brut, die Beschädigung von Nestern oder das Verletzen beziehungsweise Töten wildlebender Tiere kann gegen die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes verstoßen.

Welche Folgen können Verstöße haben?

Wer gegen die naturschutzrechtlichen Vorschriften verstößt, muss je nach Bundesland und Schwere des Einzelfalls mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe möglicher Sanktionen richtet sich nach den jeweiligen Landesvorschriften.

Wann darf ein umfangreicher Rückschnitt durchgeführt werden?

Der Zeitraum zwischen Oktober und Februar ist für größere Schnittmaßnahmen besonders geeignet. Viele Gehölze befinden sich dann in der Vegetationsruhe, außerdem ist die Brutzeit der meisten heimischen Vogelarten beendet. Dadurch lassen sich Schnittarbeiten fachgerecht und naturschutzkonform durchführen.

Gelten die Vorschriften auch für Ziersträucher?

Ja. Auch viele Ziergehölze und Sträucher im privaten Garten unterliegen den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Vor größeren Schnittmaßnahmen sollte deshalb immer geprüft werden, ob gesetzliche Einschränkungen oder artenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen sind.

Sollte vor jedem Schnitt kontrolliert werden?

Eine sorgfältige Kontrolle des Gehölzes gehört zu einer verantwortungsvollen Pflege. Unabhängig von der Jahreszeit sollte vor Beginn der Arbeiten überprüft werden, ob sich geschützte Tiere oder deren Lebensstätten im Gehölz befinden.

Kann ein Fachbetrieb die Kontrolle übernehmen?

Ja. Fachbetriebe verfügen über Erfahrung in der Beurteilung von Gehölzen und erkennen mögliche Konflikte mit dem Artenschutz häufig bereits vor Beginn der Arbeiten. Dadurch können notwendige Pflegemaßnahmen rechtssicher geplant und durchgeführt werden.

Warum lohnt sich die Beauftragung eines Fachbetriebs?

Professionelle Gehölzpflege verbindet fachgerechte Schnitttechniken mit der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Dadurch bleiben Hecken langfristig gesund und gepflegt, während gleichzeitig die Anforderungen des Natur- und Artenschutzes berücksichtigt werden. Das reduziert rechtliche Risiken und trägt zum Schutz wertvoller Lebensräume bei.